Ausbildung und Schulungen für Teleskopmaschinen
Seit April ist der neue DGUV-Grundsatz "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen
und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern" ohne Übergangszeit gültig.
Wir bilden Sie aus nach der neuen DGUV-308-009
Ausbildung
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener von Teleskopmaschinen.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Bedienen von Teleskopmaschinen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft.
Ausbildungsziel ist der Erwerb des Bedienerausweises für Teleskopmaschinen.
Bedeutung der Ausbildung für Teleskopmaschinen
Teleskopmaschinen zeichnen sich durch Ihre Geländegängigkeit und ihre Vielseitigkeit aus. Sie können mit verschiedenen
Anbaugeräten (Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Schaufeln, Winden, Kranhaken) ausgestattet werden.
Sie werden letzten Jahren zunehmend auf Baustellen, in der Landwirtschaft und in Mastbetrieben eingesetzt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) überwacht Unfälle mit allen Arten von Hebezeugen und hat
wegen steigender Unfallzahlen neue Vorgaben für den Einsatz aller Teleskoplader veröffentlicht. Seit 2016 ist ein Bedienerausweis Pflicht.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Das Mindestalter zum Erwerb des Befähigungsnachweises beträgt 18 Jahre.
Die gesundheitliche Eignung muss vorhanden sein.
Ausbildungsinhalt
Durch die sinnvolle Kombination von Theorie und Praxis werden Sie unter anderem über Unfallverhütungsvorschriften,
spezielle Unfallgefahren und deren Vermeidung erfahren.
Gleichzeitig werden Ihnen während der Hubarbeitsbühnenschulung die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen vermittelt.
Durch die theoretische Ausbildung und die praxisorientierte Schulung werden Sie und Ihre Mitarbeiter zuverlässig ausgebildet,
um sicher Teleskopmaschinen bedienen und damit arbeiten zu können.
Abschluss: Personenbezogener Befähigungsnachweis
Personenbezogener Bedienerausweis für:
- Teleskoplader
- Teleskopstapler
- Telelader
- Teleskopkrane
- Teleskope
Jährliche Unterweisung
Die jährliche Unterweisung hilft Ihnen dabei sich wieder mit den Risiken zu befassen und
vergessenes Wissen aufzufrischen.
Die Ausbildung erfüllt die berufsgenossenschaftlichen Forderungen und erweitert die
Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter.
Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Beratung auch vor Ort
Wir beraten Sie auch direkt bei Ihnen vor Ort um ein gezieltes Seminarprogramm zu erstellen.
Kontaktieren Sie uns. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Fahrschulteam Rau aus Trunkelsberg bei Memmingen