Hintergrund Jährliche Unterweisung
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber
ihre Beschäftigten regelmäßig (jährlich) unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen
Nachweis der jährlichen Unterweisung.
Die jährliche Unterweisung hilft dabei, sich wieder mit den Risiken und Gefahren zu befassen und vergessenes
Wissen aufzufrischen.
Unser Ausbildung in der jährlichen Unterweisung erfüllt die Anforderungen Berufsgenossenschaften und erweitert
die Fachkompetenz der Teilnehmer.
Die Unterweisung erfolgt mindestens einmal jährlich und wird dokumentiert.